Anerkennung von Aus- und Fortbildungen über den DSLV

 

Für die Anerkennung von Aus- und Fortbildungen besteht zwischen dem Deutschen Skiverband (DSV) und dem Deutschen Skilehrerverband (DSLV) eine Kooperationsvereinbarung. Gemäß dieser bestehenden Kooperationsvereinbarung werden Fortbildungen gegenseitig anerkannt. Zur Lizenzverlängerung muss dem HSV eine Teilnahmebescheinigung des DSLV für eine mindestens zweitägige Fortbildung zugesandt werden, die Angaben zur Disziplin und den absolvierten Unterrichtseinheiten enthält. Bescheinigungen von Vereinsskischulen, Hotels etc. werden nicht anerkannt.

Die Anerkennung von Ausbildungen auf dem Niveau Trainer-C Breitensport (DSV-Grundstufe) und Trainer-B Breitensport (DSV-Instructor) erfolgt durch den HSV sowie auf dem Niveau Trainer-A Breitensport (DSV-Skilehrer/ DSV-Snowboardlehrer/ DSV-Skitourenführer) durch den DSV.