Verhaltenskodex und Verhaltensregeln zum Kindeswohl

 

Verhaltenskodex zum Kindeswohl

Für alle ehrenamtlichen tätigen und hauptberuflichen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im hessischen Sport

  1. die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu achten und dessen Entwicklung zu unterstützen. Dies hat Vorrang vor meinen eigenen sowie sportlichen oder persönlichen Zielen Dritter (z.B. Eltern, Verband)
  2. das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, auszuüben und meine Autoritäts- und Vertrauensstellung nicht auszunutzen.
  3. die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, Intimspähre und persönliche Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen im Sport Aktiven und Tätigen zu respektieren und ihnen Vorrang vor meinen persönlichen oder sportlichen Zielen zu geben.
  4. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen und der Umwelt gegenüber anzuleiten und auf einen fairen und respektvollen Umgang der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen untereinander zu achten.
  5. sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten, kinder- und jugendgherechte Methoden einzusetzen und dabei möglichst viele Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsene zu schaffen.
  6. Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein und mich für die Einhaltung von zwischenmenschlichen und sportlichen Regeln im Sinne des Fair Play einzusetzen sowie eine aktive Vorbildfunktion im Kamp gegen Doping, gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation sowie Suchtgefahren (z.B. Medikamenten-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch, übermäßiger Medienkonsum) zu übernehmen und diesen damit vorzubeugen.
  7. die Würde und die Rechte jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu respektieren und alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung und Identität, ihres Alters oder Geschlechts gleich und fair zu behandeln. Ich wirke Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegen.
  8. die Persönlichkeitsrechte (z.B. Recht am eigenen Bild) der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu achten und beim Umgang mit personenbezogen Daten die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
  9. aktiv zu werden, wenn in meinem Umfeld gegen die Werte und Normen dieses Kodex verstoßen wird und im Konflikt- oder Verdachtsfall professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzuziehen und/oder Ansprechtpartner*innen bei der Sportjugend Hessen/beim Landessportbund (ggf. anonym) zu informieren. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht dabei an erster Stelle.

 

Verhaltensregeln zum Kindeswohl

Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von Mitarbeiter/innen vor einem falschen Verdacht. Sie regeln den Umgang mit Nähe, Körperlichkeit und Vertrauen insbesondere in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und stärken damit Kinder und Jugendliche.

 

  1. Transparenz im Handeln

Wird von einer der folgenden Verhaltensregeln aus guten bzw. notwendigen Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren verantwortlichen Übungsleiter*in/Mitarbeiter*in oder den Eltern abzusprechen. Erforderlich ist das Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Verhaltensregel.

  1. Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern/Jugendlichen

Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (z.B. notwendige Hilfestellung, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinvolle Maß nicht überschreiten.

  1.  Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit einzelnen Kindern/Jugendlichen

Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geduscht oder übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen (z.B. im Rahmen von Sportfesten oder Freizeiten) sind möglich. Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen und positiver Rückmeldung betreten.

  1.  Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeiten für Dritte

 Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das "Sechs-Augen-Prinzip" und/oder das "Prinzip der offenen Tür" eingehalten. D.h. wenn ein Einzeltraining erforderlich ist, muss eine weitere Person anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.

  1.  Einzelne Kinder/Jugendliche werden nicht in den Privatbereich mitgenommen

Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich der Übungsleiter*in/der Mitarbeiter*in (z.B. Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte) mitgenommen und übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Übungsleiter*innen/Mitarbeiter*innen.

  1.  Keine Privatgeschenke

Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kinder und Jugendlichen werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einer weiteren Übungsleiter*in/Mitarbeiter*in abgesprochen sind.

  1.  Keine Geheimnisse

Es werden von der Übungsleiter*in/Mitarbeiter*in ausgehend keine Geheimnisse mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail oder anderen Formen digitaler Kommunikation

  • Keine Verbreitung von Fotos/Videos von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien

Fotos oder Videos von Kindern und Jugendlichen werden nicht ohne deren Erlaubnis bzw. der Erlaubnis der eltern in sozialen Medien verbreitet, das Recht am eigenen Bild wird stets geachtet. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Datenschutzbestimmungen eingehalten.

Kindeswohl-Verhaltenskodex

Stand: September 2020

 

Neu: Lizenzierungsvoraussetzungen“ für alle Aus- und Fortbildungen: Voraussetzung für den Lizenzerwerb/ die Lizenzverlängerung ist die erfolgreiche und eigenständige Absolvierung des E-Learning-Moduls „Schneesport schaut hin – Prävention sexualisierter Gewalt(www.deutscherskiverband.de/psg_elearning) und die Unterzeichnung des DSV-Ehrenkodex. Die Unterzeichnung des DSV-Ehrenkodex und die damit verbundene Verpflichtung zur Einhaltung könnt Ihr direkt über das E-Learning-Modul abwickeln. Das Zertifikat und der DSV-Ehrenkodex werden anschließend beim DSV parallel im System hinterlegt, sodass Ihr diesen nicht noch einmal separat einschicken braucht.

Anleitung E-Learning Modul "Schneesport schaut hin"