Lizenzverlängerung

Zur Verlängerung der Lizenzgültigkeit ist eine Fortbildung im Rahmen von mindestens 16 UE zu absolvieren. Die Fortbildungspflicht muss mindestens jedes zweite Mal in der Stammdisziplin erfolgen.

Bei mindestens dreitägigen Fortbildungen wird die Lizenzgültigkeit um drei Jahre (ab DSV-Skilehrer nur 2 Jahre Lizenzverlängerung!), bei zweitägigen Fortbildungen um zwei Jahre verlängert. Die Fortbildungen gelten ab dem Fortbildungsdatum zwei bzw. drei Jahre plus dem Zeitraum zum darauffolgenden Juli. Zum Erhalt des neuen Ausweises mit aktueller Gültigkeitsdauer muss der Ausweis beim DSV-Card-Service neu beantragt werden.
 

Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen in der Ski- und Snowboardlehrerschule

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer der Fortbildungspflicht muss die Fortbildung grundsätzlich in der Stammdisziplin absolviert werden mit folgenden Auflagen:

Überschreitung 1-3 Jahre mindestens dreitägige Fortbildung
Überschreitung 4-7 Jahre mindestens dreitägige Fortbildung in Theorie, Methodik und Technik mit Lernerfolgskontrolle in Methodik und Technik
Überschreitung ab 8 Jahre Belegpflicht: Wiedereinstiegslehrgang in der bisherigen Lizenzstufe mit Prüfung in Theorie, Methodik und Technik

Bitte sprechen Sie bei Überschreitungen von 3 Jahren und mehr vor Anmeldung zu einem Lehrgang die HSV-Geschäftsstelle an!